Roland L. (38) hatte seine Freundin Evi erstochen - und wurde in München wegen Mordes verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil kassiert. Jetzt muss am Landgericht München I neu verhandelt werden - wegen Totschlag
Roland L. seine Frau Evi erstochen
. Das Landgericht München I verurteilte den IT-Berater wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Doch jetzt muss der Kriminalfall neu aufgerollt werden - denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Münchner Urteil als teilweise fehlerhaft bewertet und daher einkassiert. Der Hintergrund: Eifersucht sahen die Münchner Richter beim Urteil im vergangenen Jahr als zentrales Mordmotiv bei Roland L. Er war erst seit 2018 mit Evi verheiratet, doch die Ehe kriselte offensichtlich - auch, weil sie spielsüchtig gewesen sein soll. Roland L. vermutete, dass seine Frau fremdgeht und erstach sie im Streit. Ein tödlicher Irrtum, wie sich später herausstellte.Denn Evi L. hatte lediglich Nachrichten mit anderen Online-Spielern ausgetauscht.
Die Tat wertete der Bundesgerichtshof nun als Totschlag, der wohl aus dem Affekt heraus geschehen war - und nicht als Mord. Deshalb muss der Fall jetzt neu verhandelt werden. Zuständig ist wieder das Landgericht München I, dieses Mal aber eine Strafkammer. „Es geht jetzt um die neue Strafzumessung“, sagt Verteidiger Michael Adams, der den wegen Mordes verurteilten Roland L. vertritt und erfolgreich Revision beantragt hatte.
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