Hamburg (lno) - Fast zweieinhalb Jahre nach einem tödlich geendeten Trinkgelage in Hamburg-Lohbrügge hat das Landgericht einen Angeklagten zu zehn Jahren
Bei einem Trinkgelage in Hamburg-Lohbrügge wird ein Mann erstochen. Sein Zechkumpan gerät in Verdacht, wird aber zunächst freigesprochen. In zweiter Instanz fällt das Urteil ganz anders aus.-Lohbrügge hat das Landgericht einen Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der 42-Jährige hatte in dem Prozess gestanden, am 23. März 2022 seinem auf einem Sofa schlafenden Bekannten mit einem Messer in die Brust gestochen zu haben.
standen im Verdacht. Es verurteilte den Beschuldigten jedoch wegen anderer Delikte zu einem Jahr Gefängnis. Außerdem wurde die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Der Bundesgerichtshof hatte danach den Freispruch aufgehoben, das Urteil im übrigen aber bestätigt.Zur Vorgeschichte der Tat erklärte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner am Dienstag, der Angeklagte und das spätere Opfer seien alkoholkrank gewesen.
Für die Tat hatte der 42-Jährige zunächst eine unbekannte fünfte Person verantwortlich gemacht. Seine Freundin hatte er verpflichtet, diese erfundene Geschichte gegenüber der zu bestätigen. Diese Schutzbehauptung sei unplausibel und "an Dummheit nicht zu überbieten" gewesen, sagte Koerner.Nach dem Freispruch in erster Instanz ermittelte die Polizei weiter und überwachte die Telekommunikation der Beteiligten. Schließlich räumte die Freundin ein, die Unwahrheit gesagt zu haben. Daraufhin gestand der Angeklagte die Tat, wie die Richterin sagte.
Das Gericht verurteilte ihn nun wegen heimtückischen Mordes in einem minderschweren Fall zu neun Jahren Haft. Zusammen mit den bereits rechtskräftigen Verurteilungen wegen anderer Delikte ergab das eine Gesamtstrafe von zehn Jahren.Das Gericht bestätigte auch die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie. "Dort sitzt der Angeklagte völlig zu Recht", sagte Koerner. Er sei alkoholkrank, seine Sucht aber nicht therapierbar.
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