München: FDP und ÖDP klagen wegen Geschäftsordnung gegen die Stadt

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München: FDP und ÖDP klagen wegen Geschäftsordnung gegen die Stadt
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Kleine Fraktionen unterliegen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt München: Die geänderte Zuteilung der Plätze in den Ausschüssen ist ebenso rechtens wie die neuen Regeln für die Besetzung von Aufsichtsräten.

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Die Argumentation der damaligen Sitzungsvorlage für den Wechsel: Die zunehmende Zersplitterung des politischen Spektrums mache es für die in Regierungsverantwortung stehenden Parteien und Gruppierungen schwierig, die in der Vollversammlung bestehenden Mehrheiten auch in den Ausschüssen zu wahren.

Doch warum sind die Sitze in den Kontrollgremien der städtischen Beteiligungsunternehmen überhaupt so wichtig? Im Mai 2020 entschied der Stadtrat über die Benennung und Entsendung von 130 Aufsichtsratsmitgliedern für 27 städtische Beteiligungsunternehmen - je nach Unternehmen zwei bis zehn Personen. Vieles werde in diesen Gremien vorentschieden, sagt FDP-Stadträtin Gabriele Neff. Es gehe also darum,"ein Stück weit mitzugestalten".

Nur kurz blitzt am Mittwoch in der Diskussion am Verwaltungsgericht der"Elefant im Raum" auf. ÖDP-Stadtrat Ruff nennt es so, er meint die AfD-Gruppierung im Stadtrat, die vor Gericht beigeladen ist und durch Stadtrat Markus Walbrunn vertreten wird.

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