München: Mann tötet Freundin und fordert Opferentschädigung

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München: Mann tötet Freundin und fordert Opferentschädigung
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Ein Mann aus München, der seine Freundin tötete, verlangte vor dem Sozialgericht Opferentschädigung für die psychischen Folgen der Tat.

) wurde ein ungewöhnlicher Fall verhandelt: Ein Mann forderte Opferentschädigung nach dem Tod seiner Partnerin – obwohl er sie selbst getötet hatte. Er war zuvor wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

DER FALL. Als seine Partnerin, die an einer psychotischen Störung litt, ihn mit einer Glasflasche angriff, nahm der Mann sie in den Schwitzkasten. Er hielt sie so lange fest, bis die Frau einen Atemstillstand erlitt und starb., aber diese durch das dauerhafte Halten im Schwitzkasten zumindest fahrlässig überschritten. Der Mann sah sich dennoch als Opfer: „Durch das Geschehen, die Untersuchungshaft und das Strafverfahren sei er schwer traumatisiert worden“, so das Sozialgericht.

Er habe nicht gemerkt, dass seine Lebensgefährtin in Todesgefahr war, als er sie festhielt. „Er vermisse seine Partnerin. Aufgrund der aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung habe er zudem seinen Arbeitsplatz verloren.“ Das Sozialgericht München wies die Klage ab. Opferentschädigung stehe dem Kläger nur für die Folgen der Kopfverletzungen durch die Flaschen-Attacke zu, „nicht jedoch für die psychischen Folgen der Tötung seiner Lebensgefährtin durch ihn selbst“.

Wer einen Menschen in vermeintlicher Notwehr tötet, kann keine Opferentschädigung für die psychischen Folgen der Tat verlangen, so das Fazit desin dem Urteil vom 2. Februar dieses Jahres, das erst jetzt veröffentlicht wurde und bis jetzt nicht rechtskräftig ist.

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