Prävention und Strafverfolgung würden erschwert, heißt es aus der Behörde – eine Arbeitserleichterung sei dagegen kaum zu erkennen.
Viel Arbeit, wenig Ertrag – und in etlichen Aspekten sogar kontraproduktive Ergebnisse: So lässt sich zusammenfassen, wie die Verantwortlichen in der Staatsanwaltschaft München I nach einem Vierteljahr über die Teil-Legalisierung von Cannabis denken. Es sei ja nicht Aufgabe einer Staatsanwaltschaft , über Gesetze zu urteilen, sagte Behördenleiter Hans Kornprobst am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Um direkt anschließend dann genau das zu tun.
Im Gegenteil würden große Mengen aus Spanien und den Niederlanden eingeführt, weil sich der Markt vergrößert habe, sagt Kornprobst. „Woher soll es denn kommen?“ Auch die vom Gesetzgeber beabsichtigte Entlastung der Strafverfolgung sei bestenfalls „punktuell“, kritisieren die für Stadt und Landkreis München zuständigen Staatsanwälte. Der Besitz von Kleinmengen zum Eigenkonsum sei früher zwar zahlenmäßig sehr häufig gewesen.
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