Eine Muslima in Berlin klagt gegen das Verhüllungsverbot beim Autofahren, da ihr die Erlaubnis verweigert wurde, einen Niqab zu tragen. Sie argumentiert, dass sie aufgrund ihrer religiösen Überzeugung in ihren Grundrechten verletzt wird.
Eine Muslima kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu können. Weil ihr dies durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bislang verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin wird sich am 15. Januar mit dem Fall befassen, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Klägerin will am Steuer einen Niqab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist.
Sie verlangt darum eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Gesicht darf laut Straßenverkehrsordnung nicht verhüllt werdenDie Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, wie die Gerichtssprecherin sagte. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet. Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist
Verhüllungsverbot Autofahren Religion Grundrechte Gerichtsverfahren
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