Musterverfahren gegen VW: Ein Vergleich rückt näher Musterfeststellungsklage VW
Das OLG Braunschweig, so deutete sich dann an, könnte dies in einem späteren Musterfeststellungsurteil möglicherweise auch so sehen. Eine Art Etappensieg für die VW-Kunden und den klagenden Verbraucherverband.
Um diese Hauptansprüche des Verfahrens sollte es eigentlich erst am nächsten Verhandlungstermin in Braunschweig gehen."Warum teile ich Ihnen das alles heute schon mit?", richtete der Vorsitzende Richter die Frage an sich selbst. Und schloss seinen Appell zum Vergleich an.Der VW-Konzern und dessen Anwälte hatten einen solchen bisher kategorisch abgelehnt."Ein Vergleich sei kaum vorstellbar", hieß es immer wieder.
445.945 Menschen hatten sich bis zum Stichtag am 29. September beim Bundesamt für Justiz angemeldet und sich so der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Das teilte das Gericht heute mit. Aber: Die Zahl derer, die sich im Laufe der Zeit wieder ausgetragen haben, etwa weil sie doch lieber eine Einzelklage anstreben wollten, sei noch nicht bekannt. Bis zum 30. September war das möglich. Von bis zu 77.000 Austragungen ist die Rede, aber genau weiß das noch keiner.
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