Eigentlich ist die rechtsextremistische Gruppe «Combat 18» seit Jahren verboten. Die Bundesanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen vier Männer, die den Verein dennoch weiterbetrieben haben sollen.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins „Combat 18 Deutschland“ erhoben. Wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, indem sie den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Gruppierung aufrechterhielten. Die vier Männer sind auf freiem Fuß.
Neben einer praktischen Prüfung sei auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus Teil des Aufnahmeverfahrens gewesen. Einer der Beschuldigten habe zudem Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger sowie Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ verkauft. Der Name „Combat 18“ steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“ - abgeleitet vom ersten und achten Buchstaben des Alphabets .
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