Nach der Geiselnahme in Karlsruhe ermittelt die Polizei mit Hochdruck. So viel wissen die Ermittler inzwischen: Der 20-Jährige war bei seiner Tat allein und mit einer Schreckschusswaffe bewaffnet. Viele Fragen sind jedoch noch offen.
Karlsruhe - Der mutmaßliche Geiselnehmer in einer Karlsruher Apotheke hat seine Opfer mit einer Schreckschusswaffe bedroht. Es habe sich um eine Pistole oder einen Revolver gehandelt, mit dem man jedoch keine tödlichen Verletzungen verursachen könne, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Der 20 Jahre alte Verdächtige habe die Tat am Vorabend in der Innenstadt nach jetzigen Erkenntnissen allein begangen.
Nach Angaben des Innenministeriums waren bei der Geiselnahme 350 Kräfte im Einsatz - neben Polizisten des Präsidiums Karlsruhe auch eine Verhandlungsgruppe des Polizeipräsidiums Mannheim, eine Beratergruppe des Landeskriminalamtes und Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz.
Die Apotheke war am Tag nach der Tat telefonisch nicht erreichbar. Kunden konnten aber nach Beobachtungen eines dpa-Reporters Medikamenten-Bestellungen an einer Nebentür abholen. Der Haupteingang war mit Brettern verschlossen. Auf Fotos war zersplittertes Glas auf dem Boden des Geschäfts zu sehen.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Neue Details nach Haftbefehl: Geiselnehmer von Karlsruhe war polizeibekanntNach der Geiselnahme sickern nur langsam Informationen durch. Der 20-jährige Verdächtige fiel bereits wegen anderer Delikte auf. Doch was war sein Motiv? Karlsruhe
Weiterlesen »
Remis gegen Mainz: Hertha BSC verschenkt zwei PunkteNach einer engagierten ersten Spielhälfte lassen die Berliner nach und kassieren nach einem Elfmetertor den Ausgleich. HerthaBSC
Weiterlesen »
Polizei kannte Karlsruher GeiselnehmerAm Freitagnachmittag nimmt ein junger Mann in einer Apotheke in der Karlsruher Innenstadt elf Menschen als Geiseln. Nach knapp fünf Stunden kann die Polizei sie befreien. Eine der Personen war womöglich in die Tat eingeweiht. Noch gibt es keine Angaben dazu, was der Täter wollte. Soviel weiß man aber: Er war der Polizei bereits bekannt.
Weiterlesen »