Natascha Sagorski startete eine Petition, die zu einer neuen Regelung führte. Nun haben Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz.
Als Natascha Sagorski 2019 in der zehnten Woche schwanger war, hörte sie beim Ultraschall von ihrer Frauenärztin einen Satz, der werdenden Eltern Albträume verursacht: „Ich kann leider keinen Herzschlag mehr sehen.“ Das Kind, das sie sich gewünscht hatte, war tot. Zur Ausschabung musste Sagorski ins Krankenhaus. Am nächsten Tag könne sie wieder arbeiten gehen, informierte sie ihre Ärztin. Das Mutterschutz gesetz legt fest, dass Frauen nach einer Entbindung acht Wochen lang nicht arbeiten dürfen.
Doch wer vor der 24. Schwangerschaftswoche sein Kind verliert, hat bisher kein Anrecht auf diesen Schutz. Das soll sich jetzt ändern – auch, weil Sagorski in Folge ihrer Erfahrung eine erfolgreiche Petition an den Bundestag startete. Mutterschutz bei Fehlgeburt: Eine schwierige Situation wird ein kleines bisschen leichterDie Parteien der ehemaligen Ampel-Koalition und die Union haben sich geeinigt, dass es in Fällen wie Sagorskis künftig einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz geben soll. Die neue Regelung soll ab der 13. Schwangerschaftswoche ansetzen und noch vor der Wahl beschlossen werden.Dass diese Einigung noch möglich war, ist eine gute Nachricht – und ein Beispiel dafür, wie Politik funktionieren kann, wenn sie die Menschen in den Blick nimmt. Fehlgeburten sind keine Seltenheit, Schätzungen zu Folge endet jede sechste bestätigte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt. Sich nicht darauf verlassen zu müssen, dass ein Arzt oder eine Ärztin krankschreibt, sondern einen Anspruch auf Zeit zur Erholung zu haben, ist für die Betroffenen eine Erleichterung. Auf Anregung aus der Bevölkerung – Sagorskis Petition unterschrieben rund 22.000 Menschen – macht diese Änderung für viele Menschen eine schwierige Situation ein bisschen leichter
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