Nach AfD-Scheitern in Münster: OVG-Urteile gegen AfD: Partei legt Beschwerde-Begründung vor

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Münster - Mehrere Monate nach den Urteilen des NRW-Oberverwaltungsgerichts im Streitfall der AfD mit dem Verfassungsschutz ist das OVG in einer

Die obersten NRW-Verwaltungsrichter hatten im Mai in Sachen AfD entschieden - und keine Revision zugelassen. Die Partei strebt nun zum Bundesverwaltungsgericht. Zunächst ist das OVG noch mal befasst.mit dem Verfassungsschutz ist das OVG in einer Zwischenetappe erneut mit dem Fall befasst.

Anfang Juli folgte die schriftliche Urteilsbegründung durch das OVG. Ab diesem Zeitpunkt hatte die AfD einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Beschwerde der AfD war am 4. Juli eingegangen, bis Anfang September musste noch die Begründung nachgeliefert werden. Diese liege vor und werde nun geprüft, schilderte die OVG-Sprecherin. Das oberste NRW-Verwaltungsgericht hat zu entscheiden, ob es bei seiner Entscheidung bleibt, keine Revision zuzulassen.

Bereits in der mündlichen Urteilsbegründung hatte der 5. Senat des OVG ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinweisen. Auch wenn die OVG-Urteile noch nicht rechtskräftig sind, darf der Verfassungsschutz die Partei bereits mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

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