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Schwierigkeiten mit der Justiz. Nachdem Lehmann während des Oktoberfests mutmaßlich alkoholisiert am Steuer von der Polizei gestoppt wurde, wehrt er sich nun gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts München wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. »Ich kann bestätigen, dass ein Einspruch vorliegt«, sagte der Sprecher des Gerichts, Martin Swoboda. Der nächste Schritt sei nun im Regelfall die Terminierung einer Hauptverhandlung.
Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft München I beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr während des Oktoberfests beantragt hatte. Der Strafbefehl sieht der Ermittlungsbehörde zufolge zudem vor, dass Lehmann auch seinen Führerschein abgeben muss und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann.
Die Bayerische Justiz kommuniziert bundesweit einen gegen mich erlassenen Strafbefehl bevor ich auch nur die Chance habe, über einen Einspruch nachzudenken und tritt somit wiederholt mein Persönlichkeitsrecht mit den Füssen. An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von X.com, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit wieder zurücknehmen.Lehmann wehrte sich gegen Darstellungen, wonach er »total betrunken« gewesen sein soll. Dies sei »überhaupt nicht der Fall« gewesen. Warum er nun Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, blieb vorerst offen. Lehmanns Anwalt war am Abend zunächst nicht zu erreichen.
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