Das Gesetz für befristete Stellen in der Wissenschaft steht seit Langen in der Kritik. Nun hat sich die Regierung auf eine Reform verständigt. Forschende sollen auch Familie und Beruf besser vereinbaren können.
Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für befristete Stellen in der Wissenschaft geeinigt. Vorgesehen ist, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach ihrer Promotion künftig nur noch vier statt sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen, teilte das Bildungsministerium mit. Weitere zwei Jahre sollen nur noch mit einer verbindlichen Anschlusszusage zulässig sein.
Das Gesetz regelt seit dem Jahr 2007 die Befristungen von Arbeitsverträgen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es steht seit Langem in der Kritik, weil sich in der Praxis viele Nachwuchswissenschaftler von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln. Im Jahr 2020 waren nach Angaben des Ministeriums 81 Prozent des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals der Hochschulen mit Ausnahme von Professorinnen und Professoren befristet beschäftigt.
Zur Einigung sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger , Ziel sei, die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu verbessern. »Mit der Reform schaffen wir mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz im Wissenschaftsbetrieb.« Außerdem werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
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