Der Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz angemeldet, zahlreiche Reisen mussten in der Folge storniert werden. Können Reisende ihr Geld zurückbekommen?
Auch wenn es schwerfällt: Findet eine FTI-Reise erst in einigen Wochen statt, sollten Verbraucher sich gedulden und mit einer Stornierung noch warten.Die Sommerferienzeit steht kurz bevor, viele Reisen und Urlaube sind schon gebucht sowie die Vorfreude groß. Einigen Urlauberinnen und Urlaubern dürfte nun die schwierige Wirtschaftslage allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Diehat nämlich auch vor der Reisebranche nicht Halt gemacht.
Übrigens: Wie es um Reisen ab dem 6. Juli steht, ist aktuell noch nicht klar."Wir bemühen uns derzeit nach Kräften. Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen", schreibt FTI. Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt.
Und nun? Bekommen Betroffene ihr Geld zurück? Jein. Zuerst einmal die gute Nachricht: Wer eine Pauschalreise bei FTI gebucht hat, ist abgesichert. Wie das Unternehmen erklärt, greift in diesem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds oder die Association Professionelle de Solidarité du Tourisme . Der DRSF und die APST sorgen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden.
Wie sieht es nun aber aus, wenn keine Pauschalreise, sondern nur Einzelleistungen, wie Flüge, Hotels, Mietwagen oder Transfers gebucht wurden? In diesem Fall gilt der gesetzliche Absicherungsschutz laut FTI nicht. Das Unternehmen bittet Kundinnen und Kunden"von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können".
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