Das DFB-Bundesgericht reduziert im schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren eine zuvor gegen den Bundesligisten 1. FC Köln ausgesprochene Geldstrafe wegen erfolgreicher Täterermittlung von 36.000 Euro auf 28.500 Euro.
vom DFB-Bundesgericht bestätigt worden. Im Rahmen des Wolfsburg-Spiels hatten Kölner Anhänger mindestens 25 Pyros gezündet und waren nach Abpfiff in großer Zahl auf den Rasen gestürmt, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hatte.
Der 1. FC Köln hatte nun ein Wiederaufnahmeverfahren und damit verbunden eine Reduzierung der Geldstrafe beim DFB-Bundesgericht beantragt, nachdem er nachträglich zwei Täter identifizieren konnte, die am Platzsturm nach dem Wolfsburg-Spiel beteiligt gewesen waren und dabei eine TV-Kamera entwendet hatten. Nach eigenen Angaben will der Klub die beiden für den entstandenen Schaden in Regress nehmen.
Aufgrund der erfolgreichen Täterermittlung hat das DFB-Bundesgericht nunmehr den Teil der Kölner Geldstrafe, der für den Platzsturm verhängt wurde, entsprechend reduziert.
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