Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union beraten daraufhin. Merz macht der Ampel anschließend Vorwürfe.
Bundestag - Der Bundestag soll durch die Wahlrechtsreform auf 630 Abgeordnete begrenzt werden. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Im Bundestag ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zur nächsten Wahl im kommenden Jahr keine Anpassung des Wahlrechts geplant. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs der Fraktionschefs von SPD, Grünen, FDP sowie der oppositionellen Union. Unionsfraktionschef Friedrich Merz kritisierte die Koalition.
Darüber hinaus gebe es sehr unterschiedliche Auffassungen zu einer Änderung des Wahlrechts nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch SPD, FDP und Grünen sowie Union, so Haßelmann. „Für uns Grüne sind die Grundfesten unseres neuen Wahlrechts insgesamt durch das Urteil des Gerichts in vollem Umfang bestätigt.“ Die sogenannte Zweitstimmendeckung sei verfassungsgemäß. Der Kern der Reform habe Bestand.
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