Der Eigentümer eines Apartmentkomplex verlangt von den Hinterbliebenen einer verstorbenen Mieterin umgerechnet 14.000 Euro. Die wollen sich damit nicht abfinden.
Der Eigentümer eines Apartmentkomplex verlangt von den Hinterbliebenen einer verstorbenen Mieterin umgerechnet 14.000 Euro. Die wollen sich damit nicht abfinden.Ein Apartmentkomplex in San Antonio in den USA hat die Familie einer verstorbenen Mieterin mit einer Rechnung über 15.676 US-Dollar sowie einem Inkassoschreiben belastet. Das sei passiert, trotz eines texanischen Gesetzes, welches Familienangehörigen erlaubt, bei Tod eines Mieters den Mietvertrag zu kündigen.
David Naterman, der Sohn der Verstorbenen, beklagte gegenüber News4: „Die Tatsache, dass sie nach dem nächsten Verwandten suchen. Sie möchten nur das Geld haben.” Er und seine Geschwister seien sogar zu dem Appartementkomplex gefahren, wo ihnen versichert wurde, dass die Kaution für die Reinigung verwendet werden würde und damit alles geklärt sei.
„Man kann keine Miete von einer verstorbenen Person bekommen", so Clanton. Die Familie wartet nun ab, ob der Eigentümer weitere Schritte unternimmt."Sie wollen die Rest von einer fast einjährigen Miete von einer toten Person", so der Sohn der Frau.In Großbritannien dagegen wurde die Rente der pensionierten Lehrerin Eileen McGrath viermal eingestellt, weil ihr Rentenversicherungsträger sie fälschlicherweise für tot hielt.
Daraufhin musste sie mehrfach ihre Existenz beweisen und wurde mit dem plötzlichen Stopp ihrer Einkommenszahlungen konfrontiert.Der Fehler entstand durch einen Abgleich mit dem Sterberegister, bei dem Daten fälschlicherweise übereinstimmten. Das britische Bildungsministerium versprach, den Fehler zu korrigieren.
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