Ein Mann hatte in Berlin bei einer Rückenmassage die nackten Brüste seiner Kollegin berührt. Gegen seine fristlose Kündigung ging der Mann gerichtlich vor und verlor.
Das Berliner Arbeitsgericht hat am Dienstag im Fall einer Klage gegen eine fristlose Kündigung entschieden.Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der die nackten Brüste einer Kollegin ohne deren Einwilligung berührt haben soll. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte die Kollegin über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrem Einverständnis habe der Kollege dann erst ihren Rücken berührt.
Der Arbeitgeber – eine Bundesbehörde – gab an, dass der Mann dann die Hände unter den geöffneten Büstenhalter geschoben habe. Der Arbeitnehmer ging gegen seine fristlose Kündigung gerichtlich vor. Er sagte den Angaben zufolge vor Gericht, dass er die Brüste der Frau unabsichtlich gestreift habe, als er versucht habe, den Büstenhalter wieder zu schließen.hielt dies aber für eine Schutzbehauptung. Die Schilderung der Kollegin sei dagegen glaubhaft.
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