NASDAQ-Titel Tesla-Aktie in Rot: Anwaltskosten in Streit um Tesla-Camp werden nicht veröffentlicht

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Das Innenministerium in Brandenburg lehnt eine Veröffentlichung der Anwaltskosten im Streit um das Protest-Camp am Tesla-Werk in Grünheide ab.

"Aussagen zu konkreten Kosten zur Rechtsverfolgung können wir Ihnen nicht nennen", schrieb ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag auf Anfrage. Er verwies auf eine Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2019. Demnach stehe in einem solchen Fall der presserechtliche Auskunftsanspruch hinter der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts zurück.

Doch warum braucht das Land überhaupt externen juristischen Sachverstand? Es könne "Anwendungsfälle geben, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist", erklärte der Ministeriumssprecher.

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