Die Thüringer Linke hatte zur Annöherung über ein AfD-Vebotsverfahren geladen, Komiker Hape Kerkeling kam. Und gab den Moralisten gegen die AfD.
Die Thüringer Linke hatte zur Annöherung über ein AfD-Vebotsverfahren geladen, Komiker Hape Kerkeling kam. Und gab den Moralisten gegen die AfD.vor dem Justizausschuss des Thüringer Landtags war bemerkenswert.
Es ging um das AfD-Verbot. Und Kerkeling rechtfertigte ein Verbotsverfahren, indem er die AfD mit der NSDAP auf eine Ebene stellte: „Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei.
“ Kerkeling sagte im Hinblick auf den Wahlkampf des sachsen-anhaltinischen AfD-Spitzenkandidaten Siegmund, wer mit dem Slogan „Alles ist möglich“ antrete, der mache eben auch „Buchenwald“ möglich. Kerkeling sagte, wer die NS-Verbrechen relativiere, verharmlose oder bagatellisiere, verlasse den Boden des Grundgesetzes. Kerkeling zieht, wie viele Linke, eine Linie vom Aufstieg der Nazis zum Aufstieg der AfD.
Allerdings hält sein Bild über die Nazis der historischen Forschung nicht stand: Wie ernst muss man die Einlassung eines populären Künstlers zur AfD nehmen, die auf einem historischen Urteil beruht, wenn dieses historische Urteil fragwürdig ist? Denn Angst, Lügen und Hass waren zweifellos Stilmittel der NSDAP. Aber sie waren für den Aufstieg der Partei zu einer in Wahlen erfolgreichen Partei nicht entscheidend.
Entscheidend war ein soziales Aufstiegsversprechen für Millionen Menschen, die einen sozialen Abstieg befürchteten und glaubten, in ihrem Leben nicht voranzukommen. Weil Juden ihnen angeblich den Aufstieg versperrten. Die Nazis adressierten – erfolgreich – ein deutsches „Unterlegenheitsproblem“ – noch 1942 erklärte Hitler Juden für „rassisch härter“. Schon 1925 hatte er im Hinblick auf die aus seiner Sicht miese Qualität der NS-Presse verlangt: „Was Juden fertigbringen, muss uns auch gelingen.
“ Hitler drosch auf die Juden ein, er drosch auf das „internationale Finanzkapital“ ein. Er war deshalb attraktiv für linke Wähler. Er beschwor die „nationale Einheit“, wenn er um konservative Stimmen buhlte. Die Nazis, das war eine Sammlungsbewegung über alle Partei- und Standesgrenzen hinweg, so beschreibt es im derzeit besten Buch über die NS-Zeit der Historiker Götz Aly.
In: „Wie konnte das geschehen?
“ Und lange vor Hitler gab es – 1880 schon, einen „christlich-sozialen Antisemitismus“. Die Nazis waren rechte Antikapitalisten. Der Antisemit, so beschreibt es Aly auf Seite 67, „neigt zu gedämpftem Antikapitalismus“, weil er im liberalen Kapitalismus eine Ursache sah für die „unerträgliche soziale Mobilität der jüdischen Minderheit“. Kerkeling tut genau das selbst, wovor er bei der AfD warnt – er bagatellisiert die Nazis.
„Einer verbrecherischen Bande ist Deutschland damals aufgesessen“, sagte er im thüringischen Landtag. Und: „Dieses Land Thüringen“ habe doch einst selbst erfahren, wie sich eine Demokratie selbst abschaffen könne, „wenn genügend Menschen wegschauen“.
Nur: Die Nazis konnten nicht die Macht 1933 „ergreifen“, weil die Deutschen ihnen damals „aufgesessen“ sind, oder weil sie „wegschauten“, ganz im Gegenteil: Weil die Nazis ihnen ein in den Augen vieler attraktives, optimistisches Versprechen für eine persönlich sozial gesicherte Zukunft in einem von ihnen zur „arischen Volksgemeinschaft“ geeinten Land ohne Standesdünkel gaben. Es war ein Erlösungsversprechen, dem sehr viele Menschen überzeugt folgten – nicht als passive Opfer, sondern als aktive Täter.
Der historische Kontext: Die Parteien der damaligen Mitte hatten in den Augen von mehr als der Hälfte der Deutschen versagt. Sichtbarster Ausdruck davon waren sechs Millionen Arbeitslose. Und lange Schlangen vor Suppenküchen. Kerkeling gründet seine Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren auf eine angebliche historische Parallelität.
Aber: Was soll man von einer Schlussfolgerung halten, die auf einer historischen Lesart beruht, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht standhält? Kerkeling inszeniert sich seit einiger Zeit schon als Nazi-Betroffener – und begründet das mit der Erfahrung seines kommunistischen Großvaters, der ein Nazi-Opfer war. So bei einer Gedenkrede in Buchenwald. Nun berichtete die „Münsterland“-Zeitung, der lokale Ableger der seriösen „Ruhr-Nachrichten“, über neue historische Funde zu Kerkelings Großvater.
Dokumente belegten dessen „Straftaten, Vorstrafen und eine Verurteilung wegen Bandendiebstahls“, heißt es in einem Bericht von Ende August. Und dann: „Zu den dokumentierten Straftaten aus den 1930er-Jahren und zur Rolle seines Großvaters hat sich Hape Kerkeling bislang nicht geäußert. Mehrfache Anfragen unserer Redaktion blieben unbeantwortet.
“ Kerkelings Opa war ein Nazi-Opfer – aber er hatte wohl auch eine Seite, zu der Kerkeling bis heute nichts sagt. Was ein Makel ist, wenn man eine aktuelle politische Entscheidung auf geschichtliche Wahrhaftigkeit gründen will. Im Justizausschuss des Thüringer Landtags ging es um ein AfD-Verbot. Genauer: Um einen Antrag auf Verbot dieser Partei beim Bundesverfassungsgericht.
Diesen Antrag dürfen aber dem Grundgesetz nach nur drei Institutionen stellen: der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundesrat. Der Landtag von Thüringen darf, dies zur Klarstellung der Anhörung im Justizausschuss des Parlaments, keinen Antrag auf AfD-Verbot stellen. Er ist ergo nicht zuständig – zuständig wäre nur die Landesregierung, weil sie die Vertretung Thüringens im Bundesrat ist. Wir schreiben dies hier auf, weil es sich beim „AfD-Verbot“ um ein diffiziles juristisches Thema handelt.
Man sollte dabei wenigstens einmal die juristischen Verantwortlichkeiten klar haben. An der Anhörung im Thüringer Landtag gab es großes Interesse. Dabei ist das Parlament gar nicht zuständig für ein AfD-Vebotsverfahren. Die Politik entscheidet nicht über ein AfD-Verbot, und nicht einmal „die Politik“ generell kann ein Verbotsverfahren beantragen, sondern ausschließlich drei repräsentative Institutionen dürfen das.
Noch einmal: Beantragen, nicht: Entscheiden. Juristen entscheiden, und auch nur, falls man sie damit beauftragt. Kerkeling sagte im Thüringer Landtag zutreffend, er sei kein Verfassungsjurist. Ein AfD-Verbot ist allerdings eine, mindestens am Ende – ausschließlich – verfassungsjuristische Angelegenheit.
In welcher Eigenschaft also war Kerkeling von der Linkspartei eingeladen – wohl kaum als respektierter Schauspieler und beliebter Komiker. Wohl eher als, aus Sicht der Linken, verlässlicher Moralist mit gesellschaftlicher Breitenwirkung. Es handelte sich also um einen, neudeutsch, PR-Stunt.
„Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist“, sagte Kerkeling. Mit diesem Gefühl dürfte man bei einem AfD-Verbotsverfahren in der bewährten Karlsruher Gefühlskälte wohl kaum durchdringen. Zu Recht nicht. Das vielleicht Netteste, was sich über Kerkelings Auftritt, diese jüngste Episode im linken „Kampf gegen rechts“ sagen lässt, ist dies: Wer ein AfD-Verbot erkämpfen will, braucht schärfere Schwerter.
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