Der Bundestag hat neue Grenzwerte für den Cannabis-Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen beschlossen. Doch was heißt das künftig ganz praktisch für Autofahrten nach einem Joint?
Kiffen ist für Erwachsene seit April unter gewissen Vorgaben legal. Nun hat der Bundestag auch neue Regelungen für den Straßenverkehr beschlossen, über die Fachleute seit längerem diskutiert haben. Der neue Grenzwert für den Wirkstoff THC liegt künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut . Aber: Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, bis dahin gilt weiter der strengere Grenzwert von aktuell 1 ng/ml.
“ Für Fahranfänger gilt künftig wie beim Thema Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit gibt es ein Cannabis-Verbot - der Grenzwert von 3,5 ng/ml greift also nicht. Das gilt auch für unter 21-Jährige. Für beide Gruppen gilt laut ADAC weiterhin der strenge Grenzwert von 1,0 ng/ml. Kiffen und Radeln - das geht doch, oder? Bei Cannabis in Kombination mit dem Grenzwert wird bei Autofahrern von einer relativen Fahrunsicherheit ausgegangen.
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