Der Freistaat lockert weiter: Der Großteil der Corona-Schutzmaßnahmen ist zum 3. April bereits weggefallen - und jetzt auch die Testpflicht an Schulen und Kitas. Ein Überblick von kasstroh
Die Staatsregierung empfiehlt, sich zu schützen, indem man zum Beispiel Abstand zu anderen Menschen hält oder generell in Innenräumen eine Maske trägt. Freizeiteinrichtungen oder Läden rät sie zu Hygienekonzepten . Vorgeschrieben ist all das aber nicht mehr. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat an Supermärkte und Geschäfte appelliert, selbst eine Maskenpflicht zu verhängen - das steht ihnen im Zuge des Hausrechts ja frei.
Kern der Corona-Vorschriften in den vergangenen Monaten waren Vorgaben, wie viele Menschen man höchstens treffen darf, sowie Zugangsbeschränkungen zu Geschäften, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und vielem mehr . Alle diese Einschränkungen sind zum 2. April ausnahmslos ausgelaufen - genauso wie alle Obergrenzen für die Besucherzahl oder partielle Alkoholverkaufsverbote. Auch generelle Betriebsschließungen sind nicht mehr möglich.Bis zum 20.
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