Neue Minijob-Grenze ab 2025: Was ihr künftig pro Monat verdienen dürft

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Neue Minijob-Grenze ab 2025: Was ihr künftig pro Monat verdienen dürft
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Der Mindestlohn steigt und damit ändert sich ab 2025 auch die Minijob-Grenze – Menschen mit Minijob dürfen also mehr Geld verdienen. Doch eine Personengruppe muss jetzt aufpassen.

Im neuen Jahr steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit ändert sich auch die gesetzliche Verdienstgrenze für Minijobs, wie die Minijob-Zentrale mitteilt:Geringfügige Beschäftigung

: Früher bekannt als 450-Euro-Job, darf hier der monatliche Lohn eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie viele Stunden gearbeitet wird, ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn. Minijobs sind an den gesetzlichen Mindestlohn geknüpft – das heißt bei der neuen Grenze von 556 Euro pro Monat darf ein Minijobber, der nach Mindestlohn verdient, maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten.

Arbeitnehmer, die aktuell zwischen 538 Euro und 556 Euro pro Monat verdienen, müssen deshalb aufpassen : Bleibt ihr monatliches Gehalt gleich, rutschen sie im nächsten Jahr in den Minijob. Damit wären auch sie nicht mehr automatisch kranken- und pflegeversichert. Wer das nicht möchte, sollte also zeitnah mit seinem Vorgesetzten reden, um Arbeitsumfang oder Stundenlohn entsprechend zu erhöhen.RTL zeigt in zwei Sendungen den großen Gehalts-Check: 50 Menschen aus verschiedenen Berufen verraten, was sie verdienen.

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