Über die Strafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W., die dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben soll, soll in München ab Mitte Juli neu verhandelt werden
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Mit ihrem Ehemann zog W. in den Irak. Die versklavte Jesidin musste für das Ehepaar im Haushalt arbeiten. Wie das OLG im Oktober 2021 feststellte, misshandelte der Mann sie - teils auch nach Beschwerden von W. - häufig. Im August 2015 band er das kleine Mädchen im Hof in der prallen Sonne an ein Fenstergitter. Das Kind starb.Dem Münchner Urteil zufolge schritt W. nicht ein, obwohl sie die Lebensgefahr für die Fünfjährige erkannte.
Hinzu kam eine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Beides wurde zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren zusammengefasst. Über die Einzelstrafe von neun Jahren und damit auch über die Gesamtstrafe soll ein anderer Senat in München nun neu verhandeln und entscheiden.
Es sei nicht auszuschließen, dass das OLG ohne die Rechtsmängel keinen minderschweren Fall gesehen hätte, so dass eine höhere Strafe hätte verhängt werden müssen. Auch W. selbst hatte sich mit einer Revision an den BGH gewandt. Diese wurde aber verworfen. Ihr Ehemann ist inzwischen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
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