Im November ändern sich die Regelungen der Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Energie, die Gebührenordnung für Tierärzte und der Krankengeldanspruch für Krankenhausbegleitungen.
• Tierhalter müssen sich auf teurere Tierarztbesuche einstellenWie der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Pressemitteilung erklärt, sollen ab November auch Krankenhausbegleitungen einen Anspruch auf Krankengeld erhalten. Demnach gilt ab dem 1. November, dass Begleitpersonen von Personen mit Behinderung bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld erheben können.
Bisher durfte bei den Preisen für die Energie- und Grundversorgung zwischen Neu- und Bestandskunden unterschieden werden. Die Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes, die im November in Kraft tritt, setzt dem nun ein Ende. Demnach gelten ab dem nächsten Monat die gleichen Preise für alle Kunden. Verträge, die vor der Änderung dieses Gesetzes abgeschlossen worden sind, müssen dementsprechend angepasst werden.