Falls Sie ihr Haus mit einem älteren Kaminofen beheizen wollen, gibt es einige Regeln zu beachten. Bei Zuwiderhandlung droht ein drakonisches Bußgeld.
– diese Kaminöfen dürfen weiterbetrieben werden: Historische Öfen, die vor 1950 eingebaut wurden oder Immobilien, die nur über diese eine Feuerstelle beheizt werden können. Weitere Ausnahmen gelten für: Kochöfen, Grundöfen, Backöfen und Badeöfen.: 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und vier Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid.
Grundsätzlich ist das Alter eines Ofens aus dem angebrachten Typenschild abzuleiten. Andernfalls müssen die Feinstaubwerte von einem Schornsteinfeger gemessen werden. Nach Angaben des Umweltministeriums belaufen sich die Kosten für eine solche Messung bei etwa 150 Euro. Falls Sie sich einen neuen Kaminofen kaufe, können Sie diesen aber nicht direkt in Betrieb nehmen. Gemäß der Landesbauordnung im
muss „ein Bezirksschornsteinfegermeister die sichere Benutzbarkeit und Abführung der Abgase oder der Verbrennungsgase bescheinigen“.Immobilien-Besitzer müssen ihrem Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der Emissions-Grenzwerte nachweisen. Gegenwärtig werden für einen Kaminofen zwei Kontrollen in sieben Jahren durchgeführt. Beachten Sie aber, dass Schornsteinfeger nicht unaufgefordert die Feinstaubbelastung messen.
Falls ihr alter Kamin die Grenzwerte übersteigt, ist eine Weiternutzung untersagt. Sie bekommen dann eine Frist genannt, um ihren Kaminofen umzurüsten oder auszutauschen. Falls sie dem nicht folgeleisten, schreitet das Ordnungsamt ein und es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zuBei offenen Kaminen, die fest ins Mauerwerk eingebaut sind, spielen die Emissionen keine Rolle.
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