Tschüss „Gebäudeenergiegesetz”, willkommen „Gebäudemodernisierungsgesetz”. Bald soll es soweit sein. Doch nun gibt es verfassungsrechtliche Zweifel.
Tschüss „Gebäudeenergiegesetz”, willkommen „Gebäudemodernisierungsgesetz”. Bald soll es soweit sein. Doch nun gibt es verfassungsrechtliche Zweifel. Das umstrittene „Heizungsgesetz“ soll bald Geschichte sein – die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem sich nun der Bundestag befasst. Doch nun gibt es einem „Spiegel“-Bericht zufolge offenbar Zweifel, ob das Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist.
„Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird, und habe Bedenken, ob es standhält“, sagte der CDU-Politiker Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion und ehemaliger Berliner Justizsenator. Andere Juristen in der Union seien „hinter vorgehaltener Hand noch deutlicher“ geworden, raunt das Magazin. Der Gesetzentwurf sei „krass verfassungswidrig“, habe einer gesagt.
„Das hält nie. “ Auch aus der Opposition kommen kritische Stimmen. Katherina Reiche , die seit Wochen in der Kritik steht , von vielen Unions-Abgeordneten aber als Stimme der wirtschaftspolitischen Vernunft geschätzt wird. Das Gesetz würde einen „sowohl europa- als auch verfassungsrechtskonformen Ausgestaltungsrahmen“ setzen, sagte eine Sprecherin dem „Spiegel“.
Die 65-Prozent-Regel aus dem alten Gesetz würde weder verfassungs- noch europarechtlich gefordert, der Gesetzgeber habe „mehrere Instrumente“, um die Klimaziele zu erreichen.
„Diese werden mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz genutzt. “Im Kern geht es bei der Debatte darum, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 zu interpretieren ist. Damals hatte das Gericht die Regierung daran erinnert, dass sie zum Klimaschutz und zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet sei. Es berief sich dabei auf Artikel 20a des Grundgesetzes.
Darin heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“. Juristen, so schreibt der „Spiegel“, leiten daraus ein sogenanntes Verschlechterungsverbot ab: Einmal beschlossene Klimaschutz-Regelungen dürfen nicht zurückgedreht werden. Nun steht wohl die Frage im Raum, wie absolut dieses Urteil zu interpretieren ist.
Verfassungsrechtlich sei entscheidend, „ob der Gesetzgeber die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert", sagte Christian Calliess, Professor an der Freien Universität Berlin und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen, der die Bundesregierung berät, zum „Spiegel“. Die Bundeswirtschaftsministerin hatte für das neue Gesetz geworben.
„Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt“, sagte Reiche. Die Bundesregierung schaffe Investitions- und Planungssicherheit und ermögliche Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl. Selbst Bauministerin Verena Hubertz vorangetriebenen Gesetzes soll wegfallen: der Paragraf 71 mit „Anforderungen an eine Heizungsanlage“.
Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Vor allem am Paragrafen 71 entzündete sich die Kritik, weil viele Regelungen als kleinteilig und komplex empfunden wurden. Habecks Nachfolgerin Reiche sah einen"Zwang zur Wärmepumpe". Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.
„Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei“, heißt es im Gesetzentwurf. Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten.
Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.
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