Ab 2024 ändert sich einiges für Hausbesitzer in Deutschland. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bringt neue Verpflichtungen mit sich, die über das Heizen hinausgehen. Wir fassen zusammen, was auf Immobilienbesitzer zukommt.
Um Eigentümern die Umsetzung der neuen Vorschriften zu ermöglichen, gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme.
Die GEG-Novelle bringt einige Pflichten für Hausbesitzer mit sich. Die auffälligste Änderung ist, dass man neue Heizsysteme ab 2026 beziehungsweise 2028 - abhängig von der Gemeindegröße - zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien speisen muss. Aber das ist nicht alles.
Das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2026 beziehungsweise 2028 bedeutet nicht, dass Hausbesitzer diese Heizsysteme nicht mehr betreiben dürfen. Vielmehr verbietet das Gesetz den Einbau neuer Öl- oder Gas-Konstanttemperaturkessel und generell Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen. Bestehende Heizsysteme, die diese nutzen, darf man bis zum 31. Dezember 2044 weiter in Betrieb nehmen. Selbst Reparaturen darf man bis zu dem Zeitpunkt durchführen.
Zum Glück gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, die Eigentümern helfen, die Kosten für die Umsetzung der neuen Vorschriften zu decken. Die Bundesregierung bietet beispielsweise Zuschüsse im Rahmen des Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ an, das die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwaltet.
Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes sind umfangreich und greifen in viele Bereiche des Wohnens ein. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für den Klimaschutz und die Umstellung auf erneuerbare Energien. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen und einen Plan für die Umsetzung erstellen. Es ist ratsam, sich dabei professionell beraten zu lassen, um Fehler und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
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