Nordrhein-Westfalen: Dramé-Prozess: BGH soll Freispruch für Einsatzleiter prüfen

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Nach einem Jahr Verhandlung im Fall eines von der Polizei getöteten 16-Jährigen hat ein Gericht fünf Beamte freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht und lässt das Urteil überprüfen.

Nach einem Jahr Verhandlung im Fall eines von der Polizei getöteten 16-Jährigen hat ein Gericht fünf Beamte freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht und lässt das Urteil überprüfen.

Dortmund - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss sich mit den tödlichen Polizeischüssen auf einen 16-jährigen Geflüchteten in Dortmund befassen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingelegt, den Einsatzleiter freizusprechen, wie ein Sprecher der Anklagebehörde sagte. Der WDR hatte zuvor berichtet.

In dem Fall waren am vergangenen Donnerstag fünf angeklagte Polizisten freigesprochen worden. Sie waren bei dem Polizeieinsatz beteiligt gewesen, hatten aber nach Überzeugung des Gerichts rechtmäßig gehandelt, weil sie Gefahr für Leib und Leben abwenden wollten.Die Polizei war am 8. August 2022 zum Innenhof einer Wohngruppe gerufen worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Einsatzleiter fahrlässige Tötung vor und hatte sich in ihrem Plädoyer für eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Er habe zu voreilig, und ohne Alternativen zu prüfen, den Einsatz von Pfefferspray angeordnet und damit den fatalen Lauf der Dinge erst in Gang gesetzt.

Freigesprochen wurden auch die vier übrigen Angeklagten, darunter der Schütze. Wie auch die Staatsanwaltschaft ging das Gericht nach der Beweisaufnahme davon aus, dass sie aus Notwehr handelten, weil sie irrtümlicherweise davon ausgingen, der Jugendliche wolle sie angreifen. Tatsächlich habe er zwar versucht, der Situation zu entkommen, so das Gericht. Dies konnten die Beamten in der Kürze der Zeit aber nicht erkennen.

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