In einer Obdachloseneinrichtung in Düsseldorf greift ein Stammgast die Leiterin und eine Mitarbeiterin an. Beim Strafmaß geht das Landgericht noch über die Forderung des Staatsanwalts hinaus.
In einer Obdachloseneinrichtung in Düsseldorf greift ein Stammgast die Leiterin und eine Mitarbeiterin an. Beim Strafmaß geht das Landgericht noch über die Forderung des Staatsanwalts hinaus.
Der Mann hatte bei der Heimleiterin eine Beschwerde loswerden wollen. Als diese ihn um etwas Geduld bat, stach er nach Überzeugung des Gerichts zu. In einem Café der Einrichtung soll er dann mit den Worten "Wir haben auch noch eine Rechnung zu begleichen" auf die 61-jährige Mitarbeiterin eingestochen haben. Ihr muss er nun 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Erst kurz vor der Urteilsverkündung hatte der vorbestrafte Obdachlose die Tat gestanden. "Ja, ich bin das gewesen. Nur umbringen wollte ich niemanden", sagte er, nachdem er zuvor während des Prozesses zu den Tatvorwürfen geschwiegen hatte.
Lange Haft Mordversuche Obdachlosen-Helferinnen
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