Wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann, landet man im Zweifel im Gefängnis. Ist man wieder flüssig, muss man seine Reststrafe bislang bar bezahlen oder überweisen. Bald soll es per Karte gehen.
Wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann, landet man im Zweifel im Gefängnis. Ist man wieder flüssig, muss man seine Reststrafe bislang bar bezahlen oder überweisen. Bald soll es per Karte gehen.
Justizminister Benjamin Limbach sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der bargeldlose Zahlungsverkehr und das kontaktlose Bezahlen haben in den letzten Jahren - noch einmal verstärkt durch die Corona-Pandemie - erheblich an Bedeutung gewonnen. Entsprechend ist der Bedarf in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen an einer Alternative zum reinen Bargeldverkehr gestiegen.
NRW Kartenzahlung Gefängnissen
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