Der Tod eines Mannes nach einer Faust- und Tritt-Attacke an einem Kiosk löste Bestürzung aus. Nun beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche Schläger. Angeklagt sind sie aber nicht wegen Totschlags.
Der Tod eines Mannes nach einer Faust- und Tritt-Attacke an einem Kiosk löste Bestürzung aus. Nun beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche Schläger. Angeklagt sind sie aber nicht wegen Totschlags.
Paderborn - Nach dem Tod eines 30-Jährigen nach einer Attacke vor einem Kiosk in Paderborn stehen zwei junge Männer ab Montag vor dem Landgericht Paderborn. Anders als von der Staatsanwaltschaft zunächst beabsichtigt, müssen sich die beiden allerdings nicht wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Der angeklagte 18-jährige Tunesier soll den 30-Jährigen grundlos geschlagen haben. Er ist wegen Körperverletzung angeklagt.
Dem 16-jährigen Angeklagten aus Marokko wird zur Last gelegt, den Mann daraufhin mit dem Fuß voraus angesprungen zu haben und ihn gegen den Kopf getreten zu haben, so dass dieser zu Boden ging und mit dem Hinterkopf auf den Asphalt aufschlug. Er starb drei Tage später an einer Hirnblutung. Das Gericht eröffnet das Verfahren gegen ihn allerdings nur wegen versuchten Totschlags. Bei dem Mann war nämlich ein zuvor unentdecktes Aneurysma, ein erweitertes Blutgefäß, geplatzt. Was dies auslöste, sei rechtsmedizinisch nicht mehr feststellbar, der Vorwurf des Totschlags nicht haltbar, entschied das Gericht. Es sind bislang 14 Verhandlungstage bis Mitte Januar angesetzt.
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