Das Oberverwaltungsgericht NRW stellt den „subsidiären Schutz“ für Geflüchtete aus Syrien infrage. Das dürfte Folgen haben. In Nordrhein-Westfalen leben besonders viele Menschen, die davon betroffen sein könnten.
Das Oberverwaltungsgericht NRW stellt den „subsidiären Schutz “ für Geflüchtete aus Syrien infrage. Das dürfte Folgen haben. In Nordrhein -Westfalen leben besonders viele Menschen, die davon betroffen sein könnten.aus.
Syrien ist der Herkunftsstaat, aus dem seit Jahren die meisten Schutzsuchenden nach Deutschland kommen. Wegen der Sicherheitslage in dem Land spricht das zuständige Bundesamt für Migration undden Geflohenen regelmäßig „subsidiären Schutz“ zu. Das heißt: Eine Rückkehr würde sie zu großer Gefahr aussetzen, sie dürfen erst einmal bleiben. Und sehr viele von ihnen landen in NRW. So lebten Ende Juni 266.
Für den Kläger käme der Schutzstatus laut dem Urteil auch aus anderen Gründen nicht infrage; er hatte sich als Schleuser betätigt. Beachtung findet aber die allgemeine Einschätzung des Gerichts, denn sie könnte sich auf künftige Asylentscheidungen auswirken. Das dürfte dann viele Geflohene betreffen: Der subsidiäre Schutzstatus wird regelmäßig überprüft, spätestens alle drei Jahre.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst betonte, dass jeder Asylantrag als Einzelfall betrachtet werden müsse. „Die Herkunft aus einem bestimmten Land oder ein bestimmter Fluchtgrund führt nicht automatisch zu einem Schutzstatus oder zur Ablehnung des Asylantrags“, hieß es. Deutschland kann nach Asylanträgen vier verschiedene Schutzformen gewähren: Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot. Subsidiärer Schutz kommt infrage, wenn weder ein Recht auf Asyl noch der weitreichende Flüchtlingsschutz gewährt werden, ein Mensch aber stichhaltige Gründe dafür vorbringt, dass ihm im Herkunftsland Schaden droht.
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