Ein Erlass des grünen Verkehrsministers legt fest, dass Kommunen Straßen vor Schulen zeitweise sperren dürfen. Das soll Gefahren vor und nach dem Unterricht mindern. Eltern, Lehrkräfte und Städte begrüßen die neue Möglichkeit der Verkehrslenkung.
Ein Erlass des grünen Verkehrsministers legt fest, dass Kommunen Straßen vor Schulen zeitweise sperren dürfen. Das soll Gefahren vor und nach dem Unterricht mindern. Eltern, Lehrkräfte und Städte begrüßen die neue Möglichkeit der Verkehrslenkung.
Krischer ergänzte: „Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr. Mit dem Erlass wollen wir nun rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Städte und Gemeinden organisieren deren Umsetzung im Rahmen der Regeln. Anlieger sind selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen.
Dies sieht auch Sabine Mistler so, in Düsseldorf lebende Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Philogenverbands: „Das Festlegen solcher Schulstraßen wäre eine sinnvolle Ergänzung zu bereits existierenden Tempo-30-Zonen vor vielen Schulen.“ Schulen, Eltern und Kommunen müssten nun gemeinsam überlegen, was sinnvoll sein könne: „Sicherheit hat Vorrang. Elterntaxis haben oft schon überhand genommen.
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