Anleihen im Wert von 250 Millionen Euro: Nordrhein-Westfalen macht den Grundgesetz-Geburtstag zur Investment-Gelegenheit.
Zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes verkauft Nordrhein-Westfalen am 23. Mai an der Börse Landes-Anleihen im Volumen von 250 Millionen Euro. Die „Grundgesetz-Anleihe“ hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird mit 3,0 Prozent verzinst, wie das Finanzministerium mitteilte. Das Land richtet das Angebot ausdrücklich auch an Privatanleger: Angelegt werden können 1000 Euro oder ein Vielfaches davon.
„Das Angebot ist weder so gut, dass man die Anleihe auf jeden Fall kaufen muss, noch so schlecht, dass man vom Erwerb Abstand nehmen sollte“, sagte Finanzexperte Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk sagte laut Mitteilung: „Mit der Anleihe'75 Jahre Grundgesetz – Die NRW-Anleihe' feiern wir die Werte des Grundgesetzes und erinnern an ihre unmittelbare Relevanz.
Anlegerinnen und Anleger mit einem Wertpapierdepot können die Anleihe an der Börse kaufen. Zwar erhebt das Land keine Gebühren oder Zusatzkosten von den Käufern. Es könnten jedoch Handelsgebühren bei der Depotbank oder beim Broker anfallen, um die Anleihe zu kaufen, verkaufen oder zu verwahren, betonte das Ministerium. Ein direkter Kauf der Anleihe beim Land ist nicht möglich.
Der Experte riet in diesem Zusammenhang zu einer Entscheidung „frei von Emotionen“. „Dass unser Grundgesetz seinen 75. Geburtstag feiert, ist eine tolle Sache, sollte aber nicht das entscheidende Kriterium für eine Geldanlage sein.“ Scherfling riet dazu, auf die Höhe der Orderkosten und weitere, eventuell anfallende Gebühren zu achten. Bei einem vorzeitigen Verkauf der Anleihe über die Börse gebe es außerdem ein Kursrisiko. „Gerade bei festverzinslichen Wertpapieren ist ein wichtiger Punkt, wie sich das allgemeine Zinsniveau in den nächsten Jahren entwickelt.“Unternehmenspräsentationen
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