Von den Hersteller gefordert, vom Gesetzgeber zugestanden: Eine Beratung zu den Kriterien, nach denen der Nutzen beschichteter Wundauflagen zu belegen ist. Nun hat der G-BA die Details beschlossen.
Berlin. Lange hatten die Hersteller sogenannter sonstiger Wundprodukte auf eine Beratung durch den G-BA hinsichtlich der Anforderung an Nutzennachweise für ihre Produkte gedrungen. Mit dem Ende Juli verabschiedeten Lieferengpassgesetz wurde dieser Anspruch ins Sozialgesetzbuch aufgenommen . Nun hat der G-BA eine entsprechende Anpassung seiner Verfahrensordnung auf den Weg gebracht. Der Beschluss muss noch vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden.
Mit anderen Worten: Medizinprodukteanbieter können sich jetzt schon in die Warteschlange stellen. 12 zusätzliche Monate SchonfristFür Anfragen zur allgemeinen Verfahrensordnung wird der G-BA dem Beschlussentwurf zufolge eine Gebühr von 1.500 Euro erheben. Für Anfragen zu den konkret vorzulegenden Unterlagen zwecks Nutzenbewertung sollen 9.500 Euro fällig werden.
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