Im Oberallgäu soll der Abschuss von Bibern per Allgemeinverfügung erleichtert werden. Allerdings wurde eine erste Allgemeinverfügung vom Gericht kassiert. Jetzt hat das Landratsamt eine zweite verfasst. Aber auch an der gibt es Kritik.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu schieße über das Ziel hinaus und konterkariere das bayerische Bibermanagement, sagt Christine Margraf. Sie ist stellvertretende Bund Naturschutz-Landesbeauftragte und Leiterin des Referats für Artenschutz. "Außerdem bedroht es die Population des Bibers im Landkreis", so Margraf auf einer Pressekonferenz des BN in Kempten.
Aufgrund der übermittelten Unterlagen könne allerdings keine sachgerechte Beteiligung erfolgen, kritisierte die BN-Kreisgruppe Oberallgäu-Kempten das Verfahren. Das Landratsamt habe lediglich dievorgelegt. Der BN befürchtet, dass sie genau so neu erlassen werden soll. "Das ist sehr misslich vom Landratsamt", erklärte Rechtsanwalt Eric Weise-Saulin von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte in Würzburg, die den BN juristisch vertritt.
Gerhard Schwab, Biberbeauftragter des BN für Südbayern, befürchtet: "Diese Allgemeinverfügung rottet den Biber im Landkreis aus." Durch die Abschussgenehmigung wie sie in der Allgemeinverfügung ursprünglich geplant gewesen sei, hätte der Biber im Oberallgäu auf weit über 1.000 Gewässerabschnitten und einer Länge von circa 103 Kilometern abgeschossen werden dürfen.
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