Mann (34) aus Wernberg-Köblitz stirbt wohl an Kräutermischung: Polizei warnt vor Risiken
In diesen kleinen Tütchen werden die Kräutermischungen meist an die Kunden geliefert. Ihre Wirkung variiert stark, teils kann sie deutlich höher als bei Marihuana sein.Suchtberatungsstellen sind für alle Probleme und Fragen rund um die Sucht eine Anlaufstelle, hier eine Auflistung der Stellen in der Oberpfalz.Am Wochenende ist ein 34-Jähriger aus Wernberg-Köblitz vermutlich wegen des Konsums von Kräutermischungen gestorben.
In Anwesenheit seiner Lebensgefährtin brach der Mann kurz nach dem Konsum der Mischungen zusammen. Kurz darauf verstarb er. Die Polizei geht von einem Zusammenhang zwischen dem Konsum der Substanz und dem Tod des 34-Jährigen aus. Derzeit prüft das die Kriminalpolizei.Todesfälle in Zusammenhang mit dem Konsum von Kräutermischungen sind kein Einzelfall. Der umgangssprachliche Begriff „Legal Highs“ ist der Polizei dabei ein Dorn im Auge, weil zu verharmlosend.
Die Kräutermischungen versprechen ihren Konsumenten eine „ähnlich berauschende Wirkung wie THC“, so die Polizei. THC ist ein Wirkstoff von Marihuana, das in Deutschland zwarLegal, wie es der Spitzname für Kräutermischungen impliziert, sind diese ebenfalls psychoaktiv wirkenden Cannabinoide genauso wenig. Doch sie waren es bis 2016. Damals wurde in Deutschland das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz eingeführt, das den Besitz und Umgang mit den Stoffen gesetzlich regelt.
Das Problem: Nach wie vor ist es vergleichsweise einfach, an die Kräutermischungen zu kommen. Sie können über das Internet im In- und Ausland bestellt werden. Die Kunden erhalten sie dann per Post in kleinen Tütchen . Von der Vermarktung mit verschiedenen Motiven fühlen sich laut Polizei insbesondere Jugendliche angesprochen.Auf die Risiken der Mischungen, die in der Regel durch Rauchen konsumiert werden, wird kaum hingewiesen. Genau davor warnt die Polizei jetzt aber.
Nicht kann der Konsum derartiger Substanzen nicht nur körperliche Konsequenzen haben: Wer beim Bestellen, Verkaufen oder Einnehmen von Kräutermischungen erwischt wird, muss nach dem NpSG oder dem Betäubungsmittelgesetz mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
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