Rund sechs Jahre nach Bekanntwerden rechtsextremer Chats innerhalb der hessischen Polizei ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit dem Versuch
gescheitert, fünf Polizeibeamte vor Gericht zu stellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Frankfurter Landgericht ab, wie das OLG am Montag mitteilte. Es befand, dass kein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Äußerungsdelikte vorliege.
Das Frankfurter Landgericht lehnte die Eröffnung des Verfahrens nach Anklage der Staatsanwaltschaft ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Sie hatte vor dem Eine Strafbarkeit sei nur gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass die Inhalte an "eine unbestimmte Anzahl von Personen weitergegeben wird". Es lägen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten von einer Verbreitung ihrer Nachrichten ausgingen oder dies billigten - auch deshalb nicht, weil sie angesichts der nationalsozialistischen und ausländerfeindlichen Inhalte dienstrechtliche Konsequenzen fürchten mussten.
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