Lehrbeispiel für die Verunglimpfung demokratischer Prozesse: Servus TV hat in der Sendung „Der Wegscheider“ mehrmals gegen das Objektivitätsgebot verstoßen Österreich-Kolumne
, das vor 40 Jahren veröffentlicht und nun neu aufgelegt wurde. Nur, dass das nicht 40, sondern bereits 50 Jahre her ist, wie mich der freundliche Verlagsleiter nach Lektüre meines Textes wissen ließ. Was dieser jedoch nicht wissen konnte, ist, dass zu meinen sehr vielen Schwächen, zu denen komplette Talentlosigkeit bei Handwerks- und Bastelarbeiten sowie beim Zeichnen gehört, auch die Unfähigkeit zum Rechnen zählt.
Wenn man sich zu dem bekennt, was man alles nicht kann, ist das Päckchen des Lebens bisweilen viel leichter zu ertragen. Was mich unmittelbar zu anderen gefühlten Wahrheiten führt, und zu. Dessen Chefredakteur hat, wenn es nach der Medienbehörde KommAustria geht, in mindestens fünf Fällen gegen das für Rundfunk- und Fernsehprogramme vorgeschriebene Objektivitätsgebot verstoßen.
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