Österreich: So erfolgreich ist die Einführung der FlexCo-Rechtsform bisher

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Die junge Rechtsform soll das Gründen von Unternehmen vereinfachen. Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer hat nun eine Anfrage zum Fortschritt der Reform beantwortet. Doch der Markt stockt

aktuelle Informationen von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer zum Erfolg der Flexiblen Kapitalgesellschaft vor. Demnach waren zum Stichtag 25. August 2026 insgesamt 1953 FlexCos im österreichischen Unternehmensregister eingetragen.

Damit ist die Zahl in den vergangenen Monaten weiter gewachsen, bleibt aber im Verhältnis zur deutlich größeren Zahl an GmbH-Gründungen sehr überschaubar. Die aktuellste Vergleichszahl stammt aus dem Januar 2025. Damals hatte das Wirtschaftsministerium von „rund 800“ gegründeten FlexCos gesprochen. Die Rechtsform soll den Mitarbeitern eine vereinfachte Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ermöglichen– etwa beim Verkauf des Start-ups an Investoren.

So sorgte eine Sonderform des Stammkapitals speziell für Mitarbeiterbeteiligungen dafür, dass Beteiligte einen Anspruch auf Teile des Bilanzgewinns haben können. Außerdem können Umlaufbeschlüsse auch ohne Einstimmigkeit aller Gesellschafter zustande kommen. Im Gegensatz zur GmbH können Gesellschafter ab einem Euro Stammeinlage einsteigen, statt der bei der GmbH vorgeschriebenen 70 Euro. Auch lassen sich Anteile per Privaturkunde übertragen, der Weg zum Notar ist nicht nötig.

Die Grünen-Abgeordnete Alma Zadic hatte im Namen ihrer Fraktion Ende Juli eine schriftliche parlamentarische Anfrage mit 13 Einzelfragen zur FlexCo an Österreichs Bundesregierung gerichtet. Zadic wollte neben der Anzahl auch wissen, welche Branchen die Rechtsform nutzen und wie hoch die durchschnittliche Stammeinlage ist. Auch Hinweise auf Missbrauch, etwa bei Geldwäsche oder Sozialbetrug, wurden hinterfragt.

Zu zahlreichen Detailfragen, wie zur Branchenverteilung, zum Anteil „innovativer“ Unternehmen aus Tech oder Life Sciences oder zur Nutzung von Kleinstanteilen ab einem Euro, lägen dem Ministerium keine Daten vor. Auch zur Zahl der Ein-Personen-FlexCos, zu Venture-Capital-Beteiligungen oder zur Aufsichtsratspflicht konnten keine Angaben gemacht werden.

Darüber hinaus liegen dem Ministerium keine Rückmeldungen zu möglichen Missbrauchsfällen vor, etwa im Zusammenhang mit Geldwäsche, Sozialbetrug oder intransparenten Firmenstrukturen. Zur Frage, ob die FlexCo überwiegend von Start-ups oder auch von etablierten Klein- und Mittelbetrieben etwa für Nachfolgeregelungen genutzt werde, verwies das Ressort aufUnter den 2025 neu gegründeten und vom Bericht erfassten Start-ups wählten bereits 34 Prozent die FlexCo als Rechtsform. Inwiefern KMUs die neue Rechtsform nutzen, wird daraus nicht ersichtlich.

Zugleich zeigt der Bericht, dass die Zahl der jährlichen Neugründungen seit 2021 stagniert. Bericht „KMU im Fokus 2025“ des Wirtschaftsministeriums an Bedeutung, weil junge Unternehmen in der Wachstumsphase oft nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen, um Fachkräfte marktgerecht zu entlohnen. Mit der FlexCo und der Neuregelung des Einkommensteuergesetzes zur Start-up-Mitarbeiterbeteiligung seien 2024 bereits wichtige Schritte zur Verbesserung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen gesetzt worden, heißt es in dem Bericht.

So ermöglicht die Regelung beispielsweise einen Besteuerungsaufschub sowie eine begünstigte Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Abgabe von Kapitalanteilen an Arbeitnehmer in Start-ups und jungen KMUs. Nun gelte es, das Bewusstsein in den Unternehmen für diese Möglichkeiten zu stärken, so der Bericht. Zur Frage, ob Novellierungen der gesetzlichen FlexCo-Grundlagen in Vorbereitung seien, verwies Hattmannsdorfer auf das Regierungsprogramm, demzufolge sich die Koalitionspartner darauf verständigt hätten, das FlexCo-Modell zu evaluieren und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.

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