Nach Gerichtsentscheidungen vor einigen Jahren mussten Kommunen im Norden neue Satzungen für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern verabschieden. Diese
Nach Gerichtsentscheidungen vor einigen Jahren mussten Kommunen im Norden neue Satzungen für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern verabschieden. Diese sind nun nicht mehr wirksam. Lesen Sie hier, was das für Eigentümer von Zweitwohnungen bedeutetDie Zweitwohnungssteuersatzungen von Timmendorfer Strand und Hohwacht sind unwirksam.
Für den Vorstandsvorsitzenden des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blažek, ist das Urteil keine Überraschung. „Bodenrichtwerte sind für die Zweitwohnungssteuer ein genauso ungeeigneter Maßstab wie für die Grundsteuer. Dieser Maßstab führt zu unverhältnismäßigen Ergebnissen“, sagte er.
„Mit einer unwirksamen Satzung dürfen die betroffenen Gemeinden keine Zweitwohnungssteuer mehr erheben. Eigentümer von Zweitwohnungen sollten, nicht nur in den betroffenen Gemeinden, Widerspruch gegen aktuelle Bescheide – innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat – erheben.“ Die entsprechenden Satzungen in Schleswig-Holstein seien vergleichbar und voraussichtlich allesamt anfechtbar, sagte der Verbandschef.
Blažek ist der Meinung, dass Kommunen von der Zweitwohnungssteuer absehen sollten. „Für eine angebliche Gerechtigkeit wird hoher bürokratischer Aufwand betrieben, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.“ Eigentümer von Zweitwohnungen zahlten bereits Grundsteuer und trügen durch Konsum und zum Beispiel durch Instandsetzung der Immobilien zur Wertschöpfung vor Ort bei.
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