Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts keine Transparenz darüber gewähren muss, wie Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt in der Cum-ex-Affäre auf die Berichterstattung von Medien einwirkt. Das Gericht argumentiert, dass sich Schmidts Anfragen an die Medien nicht auf amtliche Vorgänge beziehen.
Das Bundeskanzleramt muss nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keine Transparenz darüber herstellen, wie Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt in der Cum-ex-Affäre zugunsten von Kanzler Olaf Scholz auf die Berichterstattung von Medien einwirkt. Anfragen des Tagesspiegels dazu beträfen keine amtlichen Vorgänge, zu denen die Regierung Informationen erteilen müsse, heißt es in einem aktuellen Beschluss .
In der Cum-ex-Affäre wird Scholz vorgeworfen, er habe als Hamburger Bürgermeister die örtliche Finanzbehörde dazu angeregt oder bewegt, auf eine Millionen-Steuerrückforderung gegen die Hamburger Warburg-Bank wegen krimineller Aktiengeschäfte zu verzichten. Scholz weist das zurück. Bei der vom Tagesspiegel erhobenen Eilklage gehe es um eine mögliche Einflussnahme eines amtierenden Mitglieds der Bundesregierung auf Medien, „die deren für die öffentliche Meinungsbildung in der Demokratie hochbedeutsame Vermittlungs- und Kontrollfunktionen, zu denen unter anderem Machtkritik gehört, beeinträchtigen könnte“.
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