Das Oberverwaltungsgericht Münster hat trotz Ablehnungen durch den Stadtrat und den Kreis den Bau von vier Windenergieanlagen in Marienmünster genehmigt. Die Anlagen befinden sich außerhalb der geplanten Windkraftzonen und wurden von den Bürgern abgelehnt. Der Kreis kritisiert das Urteil und sieht es als ungerechte Entscheidung gegenüber den Bürgern an.
Marienmünster . Gerichten kann es manchmal Jahre dauern, um eine Entscheidung zu fällen. Im Bereich der Windkraft scheint das Oberverwaltungsgericht in Münster jedoch nicht schnell genug agieren zu können. Obwohl der Bundestag in Berlin Ende Januar noch ein Gesetz verabschiedete, das den ungesteuerten Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindern soll, entscheidet das OVG sechs Tage später anders. In der Verwaltung herrscht Entsetzen, denn der Schaden geht zu Lasten von Bürgern und Landschaft.
Es ist bereits die zweite juristische Niederlage – in diesem Fall für den Kreis als Genehmigungsbehörde – mit der das Gericht den Bau von Anlagen durchsetzt, die weder von der Bevölkerung, noch von der Lokalpolitik und auch nicht von der Verwaltung gewünscht sind. Auch im neuen Regionalplan für OWL, der im Sommer in Kraft treten soll, sind sie ausgeschlossen. Doch wie bereits Ende Dezember in Bredenborn – die „Neue Westfälische“ berichtete ausführlich – hat das Gericht auch in diesem Fall zugunsten des Projektierers Abo-Wind entschieden. Es handelt sich um vier Anlagen zwischen den Ortschaften Kollerbeck und Papenhöfen sowie zwischen Kollerbeck und Born, die außerhalb der Windvorrangzonen des künftigen Regionalplanes liegen. Deshalb hat der Kreis Höxter als Genehmigungsbehörde auf Anweisung der Bezirksregierung Detmold die Entscheidung über eine Genehmigung für ein Jahr ausgesetzt. Auch der Stadtrat Marienmünster hatte zuvor sein gemeindliches Einvernehmen zu dem Vorhaben versagt. Windkraftanlage: Geringe Abstände reichen als Gegenargument nicht aus Dagegen reichte Abo-Wind Ende Oktober 2024 Klage gegen den Kreis Höxter ein. Neben dem Argument, dass die Anlagen den Plänen des Regionalplanes entsprächen, hatte die Stadt Marienmünster im Rechtsstreit zudem moniert, dass die Abstände zu den Ortschaften deutlich zu gering seien, teilweise kaum mehr als 600 Meter betragen. Dabei sollen die Anlagen vom Typ GE 5.5 – 158 eine Gesamthöhe von bis zu 200 Metern haben. Das alles reichte dem Oberverwaltungsgericht aber nicht aus. Es kritisierte insbesondere, dass bei der Zurückstellung keine ausreichende Einzelfallprüfung vom Kreis Höxter vorgenommen worden sei. Das Argument, es liege außerhalb künftig geplanter Zonen, reiche allein nicht aus, heißt es sinngemäß in der inzwischen vorliegenden Begründung des Beschlusses, der nicht anfechtbar ist. Passend dazu: Hartes Urteil: Drei neue Windräder dürfen in Marienmünster gebaut werden Das Gericht bezieht sich dabei ausdrücklich auch auf seinen eigenen Beschluss vom Dezember zu Bredenborn. Der Streitwert wurde auf 32.000 Euro festgelegt, die Verfahrenskosten müssen Kreis und Bezirksregierung je zur Hälfte zahlen (Aktenzeichen 8 B 1188/24). Im Ergebnis muss der Kreis den Vorbescheid für die Windräder wohl erteilen.Bauausschuss stimmt dennoch gegen vier Windenergieanlagen Im jüngsten Bauausschuss sprach Bauamtsleiter Stefan Niemann von schlechten Nachrichten für die Stadt und bekundete großes Missverständnis dafür, dass nicht mal sehr geringe Abstände für das Gericht von Bedeutung sind. Er monierte zudem, dass der Beschluss zu einem ungünstigen Zeitpunkt gefasst wurde. Es sei der Bevölkerung kaum begreifbar zu machen, dass einige Tage zuvor zwei Gesetze beschlossen wurden, die den Wildwuchs von Windenergie eindämmen sollen – und nur noch nicht veröffentlicht wurden – und wenige Tage später der Wildwuchs in Marienmünster aber vom OVG weiter vorangetrieben werde. Am Freitag, 14. Februar, wurden die Gesetze veröffentlicht und sind in Kraft – neun Tage zu spät für Marienmünster. Im Ausschuss wurde deshalb auch kritisiert, dass Beschlüsse im Namen des Volkes gefasst werden, die aber nicht im Sinne des Volkes sind. Stadt und Kreis würden dennoch die Urteile auf ihre Konsequenzen abklopfen. „Einige Prüfungen werden im Hauptantrag noch mal erfolgen, so dass es theoretisch noch sein kann, dass eine oder mehrere Anlagen final doch nicht gebaut werden. Die Wahrscheinlichkeit ist aber gering“, so Niemann gegenüber der „NW“. Lesen Sie auch: Ortsteil von Marienmünster fühlt sich durch Windparkpläne eingekesselt Bei vier weiteren Anlagen im Stadtgebiet, die außerhalb der künftigen Windkraftzonen geplant sind, blieb der Bauausschuss dabei, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen – obwohl das rechtswidrig ist. Darauf wies Bauamtsleiter Stefan Niemann nochmals ausdrücklich hin. Inzwischen ist jedoch eine Aussetzung durch die Bezirksregierung erfolgt.
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