Über das Recht auf selbstbestimmtes Sterben urteilt heute das OVG Münster im Fall von drei schwerkranken Menschen. bfarm_de BVerfG
Geklagt haben zwei Männer und eine Frau aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Sie alle leiden an verschiedenen schweren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs. Vor demberufen sie sich auf ihr verfassungsrechtlich gewährleistetes Persönlichkeitsrecht. Dieses umfasse auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht auch hervorgehoben, dass das selbstbestimmte Sterben als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen ist. Dies müsse auch das Recht auf Hilfe zum Suizid umfassen, unabhängig von Alter oder Krankheit.
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