Nach dem Paddelverbot auf der Saale wegen umsturzgefährdeter Bäume werden seit dieser Woche die gefährlichen Bäume entlang des Ufers entfernt. Die Maßnahme ist begrenzt und betrifft nur einen neun Kilometer langen Abschnitt zwischen Hammelburg und Morlesau. Der Rest der Saale bleibt potenziell gefährlich für Kanufahrer, da es keine gesetzliche Grundlage für eine umfassende Begutachtung der Uferbäume gibt.
Grund für das Paddelverbot war die Sorge des Amts gewesen, dass Bäume entlang des Ufers drohten umzufallen, wodurch Wassersport auf der Saale schlicht zu gefährlich sei. Nun wird das Problem angegangen: Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen fällen seit Anfang der Woche Bäume entlang des Ufers. Das wird jedoch nicht auf der gesamten Strecke passieren.Die Mitarbeiter fällen sogenannte Höhlenbäume.
So können nun auch 67 davon betroffene Ufer-Bäume an der Saale zwischen Hammelburg und Morlesau entnommen werden. Jeder einzelne wird vom Landratsamt begutachtet und gemäß Umweltschutz-Auflagen dokumentiert, um entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wie Nistkästen zu veranlassen.Uwe Seidl, stellvertretender Amtsleiter geht davon aus, dass seine Leute pro Tag sechs bis sieben Bäume schaffen werden.
Voraussichtlich wird es jedoch auf den verbleibenden knapp 60 Saale-Kilometern im Landkreis Bad Kissingen keine weiteren Fällungen geben, erklärt Thomas Schoenwald, der beim Landkreis das Ressort Umweltschutz verantwortet. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Sommer dieses Jahres legt nämlich nahe, dass Menschen, die Kanu fahren – ähnlich wie etwa auch bei Waldspaziergängen – hier ein allgemeines Lebensrisiko zugemutet werden kann.
Anders als bei Wanderwegen und Straßen besteht an der Saale keine Verkehrssicherungspflicht, bestätigt auch Jurist Thomas Schoenwald. Eine rechtliche Grauzone. Die nicht geregelte Haftungsfrage hatte das Landratsamt im Februar veranlasst, die Saale vorsichtshalber zu sperren. Nach einem Richterspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gilt die Allgemeinverfügung nun jedoch nur noch maximal bis Ende Februar 2025.
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