Eine Betroffene von Stalking zieht aus ihrer Wohnung und erklärt, dass es als Kündigungsgrund genügt. Die Hausverwaltung sieht das anders.
Für Cara-Julie Kather war der Auszug die einzige Möglichkeit zum Selbstschutz Foto: snapshot-photography/T.Seeliger/imago
Bereits von Anfang an war ihr der Mann suspekt, doch als er mit übergriffigen Nachrichten um die Ecke kam, zog die Studentin lieber wieder aus. Dabei hatte sie sich beim Einzug so sehr über die Wohnung gefreut. Laut der polizeilichen Kriminalprävention wird Stalking als ein wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen ihren Willen definiert. Auch die Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter ist überzeugt, dass Stalking ein Kündigungsgrund sein muss.
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