Mit dem Entlastungsbetrag sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell unterstützt werden. Eine Beraterin sagt, wofür Sie das Geld einsetzen können.
Der Entlastungsbetrag ist „eine Leistung der Pflegekasse, die wiederum Teil des Sozialversicherungssystems ist“, sagt Raquel Reng. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse des oder der Versicherten angesiedelt. Sie müssen also die Pflegekasse des von Ihnen betreuten Menschen kontaktieren, wenn Sie eine Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen möchten.
„Pro Monat stehen Ihnen 125 Euro zu“, so die Expertin. „Das Geld verfällt auch lange nicht, erst zum 30. Juni des Folgejahres. In dieser Zeit summieren sich die Beträge, sodass Ihnen pro Jahr 1500 Euro zur Verfügung stehen.“ Nutzen kann das Geld jede pflegebedürftige Person, sofern sie Das heißt: Falls Sie einen Duschhocker benötigen, wäre das kein Betrag, der aus dem Geld des Entlastungsbetrages finanziert werden müsste, sondern diesen erhalten Sie als Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse.
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