Pflegereform beschlossen: Mehr Unterstützung, höhere Kosten

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Die Pflegereform bringt Pflegebedürftigen und Angehörigen viele Neuerungen – aber auch vielen Arbeitnehmern, die höhere Abgaben leisten müssen. Ein Überblick von AngelikaSlavik

beschlossen. Für die meisten Versicherten steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung deutlich, gleichzeitig werden mit diesem Gesetz aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aber auch die Leistungen ausgeweitet. Was Beitragszahler, Pflegebedürftige und deren Angehörige wissen müssen.angehoben. Der allgemeine Beitragssatz soll von derzeit 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens steigen.

Bei zwei Kindern werden also 3,15 Prozent vom Bruttolohn abgezogen, mit drei Kindern 2,90 Prozent, bei vier Kindern 2,65. Mit fünf oder mehr Kindern erreicht man die Untergrenze von 2,4 Prozent Pflegebeitrag. Diese Abschläge ab dem zweiten Kind gelten aber nur, solange das jeweils zu berücksichtigende Kind unter 25 Jahre ist. Bei älteren Kindern gilt für die Eltern der Standardbeitrag von 3,4 Prozent.Weil zu wenig Geld da ist.

Neben dem Finanzierungsproblem war auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Frühjahr maßgeblich für die Reform: Eltern mit mehreren Kindern müssten stärker entlastet werden, urteilten die Richter damals - das schlägt sich nun in der Beitragsgestaltung nieder.Etwa vier Fünftel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut.

So soll es für Angehörige leichter werden, eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege der Patienten dennoch sichergestellt ist. Die Regelung gilt vom 1. Juli 2025 an. Die Familien von pflegebedürftigen Kindern mit dem Versorgungsgrad 4 oder 5 können diese Regelung schon vom 1. Januar 2024 an nutzen, zunächst mit einer Obergrenze von 3386 Euro, von Juli 2025 an wird sie ebenfalls auf 3539 Euro angehoben.

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