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Pflegereform: Diese Leistungskürzungen sind geplant

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Pflegereform: Diese Leistungskürzungen sind geplant
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Pflegegrad 1, Heimbewohner und Angehörige wären von der Pflegereform betroffen. Diese Leistungen will die Regierung kürzen.

Die geplante Pflegereform belastet nicht nur Beitragszahler. Auch Pflegebedürftige und Angehörige müssten Einschnitte hinnehmen. An diesen Stellen will die Bundesregierung Milliarden sparen. Nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums sollen mehrere Reformbausteine Einsparungen von deutlich mehr als zwölf Milliarden Euro pro Jahr ermöglichen.

Besonders betroffen wären Menschen mit Pflegegrad 1, Pflegeheimbewohner und pflegende Angehörige. Zusammengenommen zeigen die Berechnungen des Ministeriums, wo die eigentliche Stoßrichtung der Reform liegt: Die Pflegeversicherung soll vor allem über Leistungskürzungen, langsamere Leistungssteigerungen und strengere Regeln finanziell entlastet werden. Größter Sparposten: Zugang zu Pflegeleistungen soll verschärft werdenIm Entwurf ist von einer Anpassung der Begutachtungssystematik die Rede. Ziel sei ausdrücklich eine „Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen“.

Nach den Berechnungen des Ministeriums sollen dadurch bereits 2028 rund 2,5 Milliarden Euro eingespart werden. Bis 2030 steigt dieser Betrag sogar auf 4,2 Milliarden Euro pro Jahr. Pflegegrad 1:Eine weitere Maßnahme fällt im Entwurf kaum auf, gehört aber zu den größten Sparposten überhaupt. Die Bundesregierung will die Pflegeleistungen 2028 weniger stark erhöhen als bislang vorgesehen.

Allein diese geringere Dynamisierung soll nach den Berechnungen des Ministeriums Einsparungen von 4,05 Milliarden Euro bringen. Auch in den Folgejahren würden die Einsparungen jeweils bei mehr als drei Milliarden Euro liegen. Derzeit steigen die Zuschüsse der Pflegekasse zu den Eigenanteilen mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Künftig sollen Pflegebedürftige deutlich länger warten müssen, bis sie höhere Zuschüsse erhalten.

Die Reform verschiebt die Zuschlagsstufen laut Entwurf jeweils um sechs Monate nach hinten. Statt nach 12, 24 und 36 Monaten würden höhere Zuschüsse erst nach 18, 30 und 42 Monaten greifen. Das würde der Pflegeversicherung bereits 2027 Einsparungen von 2,6 Milliarden Euro bringen. Für viele Heimbewohner bedeutet das: Sie müssen länger einen größeren Teil der Kosten selbst tragen.

Ein Pflegebedürftiger könnte allein durch die spätere Anhebung der Zuschüsse innerhalb der ersten dreieinhalb Jahre im Heim rund 6000 Euro zusätzlich selbst zahlen müssen. Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung aber nicht nur über Leistungskürzungen stabilisieren. Auch auf der Einnahmeseite sind höhere Belastungen vorgesehen. So soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden.

Dadurch würden höhere Einkommen künftig auf einen größeren Teil ihres Gehalts Pflegebeiträge zahlen. Nach Berechnungen des Beratungsinstituts IGES, über die das „Handelsblatt” berichtet, könnte das für Beschäftigte mit einem Kind und Einkommen oberhalb der neuen Grenze eine zusätzliche Belastung von bis zu 21 Euro im Monat bedeuten. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil entspräche dies rund 500 Euro pro Jahr. Nach Schätzungen des Instituts könnten rund sechs Millionen Beschäftigte betroffen sein.

Wenig bekannt, aber finanziell erheblich ist ein weiterer Punkt im Entwurf. Die Pflegeversicherung soll künftig geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige zahlen. Das Ministerium kalkuliert allein dadurch mit Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 und mehr als zwei Milliarden Euro bis 2030. Neu eingestufte Pflegebedürftige erhalten zunächst weniger GeldDas neue Entlastungsbudget soll in den ersten drei Monaten nur noch zur Hälfte ausgezahlt werden.

Allein diese Maßnahme soll der Pflegeversicherung nach Regierungsberechnungen rund eine Milliarde Euro pro Jahr sparen. Für Betroffene kommt die Kürzung ausgerechnet in einer Phase, in der häufig neue Hilfen organisiert und zusätzliche Kosten bewältigt werden müssen. Die wohl unmittelbarste Kürzung betrifft Menschen mit Pflegegrad 1.

„Beim Pflegegrad 1 wird künftig auf die Zahlung eines Entlastungsbetrags verzichtet, dafür wird im Gegenzug ein Anspruch auf entsprechende Pflegebegleitung eingeführt", heißt es im Referentenentwurf. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, also 1572 Euro im Jahr, sollen wegfallen. Stattdessen will die Bundesregierung einen Anspruch auf Pflegebegleitung einführen und die Leistungen stärker aufIm Finanztableau des Ministeriums wird dieser Reformschritt mit Einsparungen von rund 400 Millionen Euro im Jahr 2027 und bis zu 500 Millionen Euro in den Folgejahren beziffert.

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